Welche garantie bekomme ich
Die Garantiebedingungen variieren je nach Produkt und Marke stark.
So liegt die Gewährleistungsgarantie auf die Wassermatratze im
Durchschnitt bei 5 Jahren. Welche Leistungen damit verbunden sind,
können Sie immer in der beigefügten Garantieurkunde lesen.
Größtmögliche Sicherheit auf Bezug dieser Gewährleistung haben Sie
immer bei den Marken und Produkten, bei denen Ihnen der Händler einen
Direktbezug seiner Ware vom Produzenten, ohne
Zwischenvertriebsorganisation, zusichern kann.
Europäische Hersteller sind hierbei strengsten Normen unterworfen.
Fordern Sie ein deutliches Garantiezeugnis und eine Gebrauchsanweisung
in Ihrer Landessprache.
Die Garantie gilt nur vorausgesetzt, dass das Bett. Bei einem anerkannten Händler gekauft ist und den ausgefüllten Garantieschein zurück gesendet wurde innerhalb 15 Tage nach Lieferung.
Die Garantie gilt von dem Datum der ersten Inbetriebnahme an und gilt automatisch ab 6 Monaten nach dem Produktionsdatum.
Die Garantie bezieht sich nur auf das gelieferte Produkt. Das heißt: 5jährige Garantie nach erster Inbetriebnahme für Soft-Side und Wassermatratze, Bezug ausgenommen; 2jährige Garantie für das Heizelement. (Hersteller abhängig )
Die Rechnung für den Kauf der Wassermatratze muss beglichen sein. Sonst kann keine Garantie geleistet werden.(Gilt nicht beim Finanzkauf). Der Garantieschein und/oder der Kassenzettel müssen auf Wunsch vorgelegt werden können.
Wenn die benutzte Wassermatratze länger als vier Monate leer bleibt, gilt keine Garantie.
Die Garantie gilt nicht, wenn das Wasserbett unsachgemäß installiert wurde (siehe Aufbauanleitung )
Bei einem Umtausch innerhalb der Garantiefrist gilt für die neue Matratze die noch übrige Garantiezeit der ersten Matratze.